BGH, Beschluss vom 2026-04-23 - 2 StR 81/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.04.2026
- Aktenzeichen2 StR 81/26
Ein Mann wurde wegen Totschlags zu fast fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt, und ein höherer Gerichtshof hat entschieden, dass die Strafe neu geprüft werden muss, weil nicht geklärt wurde, ob eine vorherige Geldstrafe erledigt ist.
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