BGH, Beschluss vom 2024-02-06 - StB 76 - 78/23, StB 76/23, StB 77/23, StB 78/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.02.2024
- AktenzeichenStB 76 - 78/23, StB 76/23, StB 77/23, StB 78/23
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerden eines Beschuldigten verworfen, der gegen Durchsuchungen seiner Wohnräume, Lagerräume und eines Firmengebäudes geklagt hat. Es geht um den Verdacht, dass er Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl