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BGH, Beschluss vom 2025-10-14 - 2 StR 391/25

In diesem Fall hat ein Angeklagter Revision eingelegt, weil er mit der Strafe des Landgerichts Erfurt nicht einverstanden war. Das Oberschiedsgericht (BGH) hat beschlossen, dass das Urteil teilweise aufgehoben wird und die Sache neu verhandelt werden muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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