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BGH, Beschluss vom 2024-02-14 - 5 StR 574/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen abgelehnt wird. Teile der eingezogenen Munition und ein Magazin werden nicht einbezogen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie bei den begangenen Straftaten verwendet wurden.

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