BGH, Beschluss vom 2026-05-20 - 4 StR 640/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.05.2026
- Aktenzeichen4 StR 640/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision, also die Anfechtung eines Urteils, vom Nebenkläger gegen ein Urteil des Landgerichts Essen unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Nebenkläger sein Rechtsmittel zurückgenommen hat und somit das Urteil nicht weiter angefochten werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.