BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - 5 StR 290/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.01.2023
- Aktenzeichen5 StR 290/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen, also die Beschwerden der Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, nicht erfolgreich sind. Es wurden keine Fehler gefunden, die den Angeklagten schaden könnten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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