BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - 4 StR 229/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.07.2026
- Aktenzeichen4 StR 229/26
In diesem Beschluss hat das Gericht entschieden, dass dem Angeklagten ein neuer Pflichtverteidiger zugeordnet wird, weil sein vorheriger Anwalt seine Arbeit beendet hat. Der neue Anwalt hat sich selbst dafür beantragt und seine Rolle als Pflichtverteidiger wird im Fall des Angeklagten wirksam.
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