BGH, Beschluss vom 2026-07-30 - 5 StR 38/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum30.07.2026
- Aktenzeichen5 StR 38/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die sogenannte Anhörungsrüge eines Nebenklägers gegen einen vorherigen Beschluss nicht erfolgreich war. Das Gericht hat erklärt, dass der Nebenkläger ausreichend gehört wurde und keine wichtigen Punkte übergangen wurden.
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