BGH, Beschluss vom 2024-02-20 - 6 StR 557/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2024
- Aktenzeichen6 StR 557/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision (Überprüfung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken unbegründet ist. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil des Landgerichts bestehen bleibt und der Angeklagte für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss.
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