BGH, Beschluss vom 2024-02-22 - 6 StR 566/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.02.2024
- Aktenzeichen6 StR 566/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht erfolgreich war. Der Gerichtshof hat außerdem festgelegt, dass ein Wert von 234.000 Euro aus Taterträgen eingezogen werden soll.
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