BGH, Beschluss vom 2023-01-03 - 5 StR 298/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum03.01.2023
- Aktenzeichen5 StR 298/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein vorangegangenes Urteil abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass es keine rechtlichen Fehler gab, die ihm schaden würden.
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