BGH, Beschluss vom 2024-02-27 - 5 StR 597/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- Aktenzeichen5 StR 597/23
Ein Angeklagter hat gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin Revision eingelegt, aber der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen. Dies bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts bleibt wie es ist und keine Fehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurden.
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