BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - 5 StR 388/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.08.2026
- Aktenzeichen5 StR 388/26
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) über die Revision eines Verurteilten entschieden, der mit Drogen gehandelt hat. Das Gericht hat den ursprünglichen Betrag, der von ihm als Gewinn aus den Taten eingezogen werden sollte, um 800 Euro reduziert.
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