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BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 2 StR 261/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einer Angeklagten, die fristgerecht ihre Revision (Überprüfung) eingelegt hat, Wiedereinsetzung gewährt wird, weil sie eine Frist zur Beantragung von Verfahrensrügen (Einwendungen gegen das Verfahren) versäumt hat. Außerdem wurde die Höhe des Schmerzensgeldes und die Verpflichtung zur Zahlung künftiger Schäden angepasst.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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