Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Einziehung eines Messers als Tatmittel
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.01.2023
- Aktenzeichen5 StR 393/22
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der mit Drogen gehandelt hat und dafür bestraft wurde. Das Gericht hat entschieden, dass einige seiner Waffen, die er für den Handel hatte, eingezogen werden dürfen, andere aber nicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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