BGH, Beschluss vom 2026-09-08 - 5 StR 398/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum08.09.2026
- Aktenzeichen5 StR 398/26
Ein Mann wurde wegen Drogenhandels verurteilt und gegen diese Entscheidung hat er Revision eingelegt, um die Höhe der Geldbuße zu senken. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nur teilweise zugelassen und die Geldbuße von ursprünglich 57.981 Euro auf 55.420 Euro gesenkt.
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