BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - 7 StR 48/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.08.2026
- Aktenzeichen7 StR 48/26
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Mobiltelefone eines Angeklagten, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde, nicht eingezogen werden. Die Revision (Überprüfung) des Urteils hatte einen Teilerfolg, da die Einziehung dieser Mobiltelefone aufgehoben wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.