BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - 5 ARs 63/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.01.2023
- Aktenzeichen5 ARs 63/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Antragstellers gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz unzulässig ist. Das Oberlandesgericht hatte zuvor einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen, und der Antragsteller hat keine Genehmigung für die Beschwerde erhalten.
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