BGH, Beschluss vom 2026-08-05 - 3 StR 292/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.08.2026
- Aktenzeichen3 StR 292/26
Das Urteil bezieht sich auf einen Angeklagten, der wegen Betruges durch Unterlassen verurteilt wurde. Das Revisionsgericht hat festgestellt, dass es zu einer Verzögerung im Verfahren gekommen ist, was als rechtswidrig bezeichnet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.