BGH, Beschluss vom 2026-09-15 - VIa ZR 458/24
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum15.09.2026
- AktenzeichenVIa ZR 458/24
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, die Anhörungsrüge eines Klägers zurückzuweisen. Der Kläger hatte argumentiert, dass eine italienische Behörde wirtschaftliche Interessen verfolge und nicht an die geltenden Vorschriften halte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.