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BGH, Beschluss vom 2024-03-13 - 4 StR 292/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten gegen ein früheres Urteil unbegründet sind. Das bedeutet, die Verurteilungen der Angeklagten bleiben bestehen, und es wurden keine Rechtsfehler festgestellt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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