BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 99/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.01.2023
- AktenzeichenI ZB 99/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde eines Schuldners unzulässig ist. Das bedeutet, der Schuldner kann in diesem Fall nicht weiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts vorgehen.
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