BGH, Urteil vom 2024-03-27 - 5 StR 558/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 558/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird über die Einziehung von Geldbeträgen entschieden, die aus dem Verkauf von Drogen stammen. Der Angeklagte wurde wegen Drogenhandel verurteilt und es wurde entschieden, dass er den Wert von 117.500 Euro, den er aus dem Drogenverkauf erzielt hat, einziehen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.