BGH, Beschluss vom 2023-01-11 - 1 StR 389/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.01.2023
- Aktenzeichen1 StR 389/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen ein vorheriges Urteil verworfen wird. Der Verurteilte war mit seiner Revision nicht erfolgreich und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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