Einziehung im Strafverfahrens wegen Diebstahls: Bestimmung des Wertes des Erlangten bei Einziehungsgegenständen mit Wertschwankungen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.02.2024
- Aktenzeichen1 StR 348/23
In diesem Urteil ging es um die Frage, wie der Wert von gestohlenen Gegenständen, wie Goldbarren, bei der Einziehung bestimmt wird. Das Gericht entschied, dass Wertsteigerungen nach der Tat nicht berücksichtigt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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