BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - 5 StR 582/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 582/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts abgewiesen wurden. Die Richter fanden keine Fehler im ursprünglichen Urteil, das die Angeklagten wegen Mittäterschaft an einem Mord verurteilte.
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