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BGH, Beschluss vom 2023-01-11 - 1 StR 392/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen vorherigen Beschluss zurückgewiesen wird. Der Verurteilte hatte behauptet, dass sein rechtliches Gehör verletzt wurde, was der Gerichtshof jedoch nicht bestätigte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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