Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.04.2024
- Aktenzeichen1 StR 75/24
In diesem Urteil geht es um einen Raub, bei dem die Täter auch anderen Gewalt antun wollten. Das Gericht hat entschieden, dass die Zueignungsabsicht, also das Vorhaben, sich die Handys dauerhaft anzueignen, nicht ausreichend belegt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.