BGH, Beschluss vom 2024-04-02 - 1 StR 165/19
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.04.2024
- Aktenzeichen1 StR 165/19
In diesem Urteil wurde ein Antrag auf eine spezielle Gebühr für ein Revisionsverfahren zurückgewiesen. Die Antragstellerin, eine Verteidigerin, wollte eine Pauschgebühr von 2.200 Euro beantragen, hatte sich jedoch zuvor für eine andere Gebühr entschieden, wodurch ihr Antrag unzulässig wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.