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BGH, Beschluss vom 2024-04-03 - 1 StR 257/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einem bestimmten Verfahren die Ermittlungen zu lange gedauert haben. Als Ausgleich dafür gelten zwei Monate der verhängten Strafe des Angeklagten als bereits verbüßt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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