Selbstständige Einziehung trotz verjährter Straftat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- Aktenzeichen3 StR 474/19
Das Gericht hat entschieden, dass eine Firma die Gewinne aus einem verjährten Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz einziehen kann. Obwohl die Straftat verjährt ist, kann der Wert der illegalen Gewinne beschlagnahmt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.