BGH, Beschluss vom 2024-03-12 - 2 StR 435/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.03.2024
- Aktenzeichen2 StR 435/23
Der BGH hat in diesem Fall entschieden, wie die Haftzeit des Angeklagten in Frankreich auf seine Verurteilung wegen Mordes in Deutschland angerechnet wird. Die Haft wird im Verhältnis 1:1 auf die lebenslange Freiheitsstrafe angerechnet.
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