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BGH, Beschluss vom 2024-03-12 - 2 StR 435/23

Der BGH hat in diesem Fall entschieden, wie die Haftzeit des Angeklagten in Frankreich auf seine Verurteilung wegen Mordes in Deutschland angerechnet wird. Die Haft wird im Verhältnis 1:1 auf die lebenslange Freiheitsstrafe angerechnet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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