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BGH, Beschluss vom 2024-04-23 - StB 22/24

In diesem Fall hat der Generalbundesanwalt eine Beschwerde eingereicht, weil ein Oberlandesgericht einen Haftbefehl gegen einen Angeklagten aufgehoben hat. Der Mann wurde verdächtigt, in den 1990er Jahren an einem Mord beteiligt gewesen zu sein, aber das Gericht sah nicht genug Beweise für den dringenden Verdacht.

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