BGH, Beschluss vom 2023-01-23 - VI ZR 154/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.01.2023
- AktenzeichenVI ZR 154/21
In diesem Beschluss des BGH wird entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers abgelehnt wird. Das bedeutet, dass der Kläger nicht gehört wurde, aber das Gericht keinen Fehler gemacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.