Verletzung rechtlichen Gehörs bei einer Revisionsentscheidung in Strafsachen: Anhörungsrüge wegen Nichterteilung des Hinweises durch das Tatgericht auf Abänderung des Zeitpunkts der Bandenabrede gegenüber dem in der Anklageschrift genannten Zeitpunkt
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.01.2023
- Aktenzeichen3 StR 12/22
In diesem Urteil hat ein Gericht entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Angeklagten, der sich gegen eine frühere Entscheidung wendet, unbegründet ist. Der Angeklagte hatte sich darauf berufen, dass ihm nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt wurde, insbesondere bezüglich eines Hinweises zu einem möglichen anderen Zeitpunkt einer Bandenabrede.
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