BGH, Beschluss vom 2023-01-25 - 3 StR 374/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum25.01.2023
- Aktenzeichen3 StR 374/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten, also sein Einspruch gegen das Urteil eines Landgerichts, nicht erfolgreich war. Dabei wurde insbesondere die Einziehung von Taterträgen, also von Geld, das aus einer Straftat stammt, verändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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