BGH, Beschluss vom 2023-01-25 - 3 StR 374/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum25.01.2023
- Aktenzeichen3 StR 374/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil eines Landgerichts abgelehnt wurde. Außerdem wurde festgelegt, dass der Angeklagte 700 Euro aus den Einnahmen seiner Straftat zahlen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26