BGH, Beschluss vom 2024-03-12 - 4 StR 456/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.03.2024
- Aktenzeichen4 StR 456/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurde. Der BGH hob einen vorherigen Beschluss auf und änderte die Entscheidung zur Einziehung des Wertes von Taterträgen, womit der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
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