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BGH, Beschluss vom 2024-03-12 - 4 StR 456/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurde. Der BGH hob einen vorherigen Beschluss auf und änderte die Entscheidung zur Einziehung des Wertes von Taterträgen, womit der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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