Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags im subjektiven Verfahren im Urteil über die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.01.2023
- Aktenzeichen3 StR 474/19
Das Gericht hat entschieden, dass man das Geld, das aus einer verjährten Straftat erlangt wurde, auch dann einziehen kann, wenn das Verfahren wegen der Straftat bereits eingestellt wurde. Es wird geklärt, ob eine solche Entscheidung im laufenden Prozess getroffen werden kann oder ob ein separates Verfahren nötig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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