Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung beim sogenannten "Abziehen"
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum24.01.2023
- Aktenzeichen6 StR 488/22
In diesem Urteil wurde eine Entscheidung über einen Rücktritt von einem Versuch der räuberischen Erpressung getroffen. Zwei Angeklagte wurden wegen ihrer Handlungen verurteilt, aber das Urteil wurde teilweise aufgehoben, da wichtige Überlegungen zum rechtlichen Konzept des fehlgeschlagenen Versuchs nicht ausreichend behandelt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26