BGH, Beschluss vom 2024-04-30 - 6 StR 488/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.04.2024
- Aktenzeichen6 StR 488/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrügen der verurteilten Personen gegen einen vorherigen Senatsbeschluss abgelehnt werden. Es wurde festgestellt, dass ihr Recht auf Gehör nicht verletzt wurde.
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