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BGH, Beschluss vom 2024-04-30 - 6 StR 488/21

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrügen der verurteilten Personen gegen einen vorherigen Senatsbeschluss abgelehnt werden. Es wurde festgestellt, dass ihr Recht auf Gehör nicht verletzt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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