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BGH, Beschluss vom 2024-04-24 - 5 StR 570/23

In diesem Fall wurde ein Angeklagter vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen des Handels mit Drogen und dem Besitz eines Messers verurteilt. Nach einer Gesetzesänderung zum Umgang mit Cannabis musste das Gericht seinen Schuldspruch erweitern, da der Angeklagte auch mit Marihuana gehandelt hat.

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