Beschränkung der Öffentlichkeit durch nichtöffentliche Vernehmung einer Nebenklägerin ohne Beschluss
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.02.2024
- Aktenzeichen5 StR 413/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gericht die Öffentlichkeit unrechtmäßig ausgeschlossen hat, als eine Nebenklägerin vernommen wurde. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt, weil die Vernehmung ohne den notwendigen Beschluss stattfand.
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