BGH, Beschluss vom 2023-02-01 - 5 StR 6/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 6/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird dem Angeklagten auf seinen Antrag hin erlaubt, die Revision gegen ein Urteil auf seine Kosten wieder einzulegen. Das Landgericht Berlin hat das Urteil bereits vollständig erstellt und zugestellt, daher sind keine weiteren Schritte notwendig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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