BGH, Beschluss vom 2023-01-19 - IX ZR 117/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.01.2023
- AktenzeichenIX ZR 117/21
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Beklagten, die sich gegen einen vorherigen Beschluss richtete, abgelehnt wurde. Die Gerichtskosten müssen von der Beklagten getragen werden.
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