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BGH, Beschluss vom 2023-01-31 - 5 StR 321/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde und dass er 126.000 Euro, die er aus seinen Taten erlangt hat, einziehen muss. Zuvor war eine höhere Summe von 200.000 Euro angestrebt, diese wurde jedoch abgelehnt, weil sie nicht als Tatertrag galt.

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