BGH, Beschluss vom 2023-01-31 - 5 StR 350/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum31.01.2023
- Aktenzeichen5 StR 350/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen (also die Beschwerden gegen ein Urteil) der Angeklagten nicht zu einer Aufhebung des Urteils führen. Ein bestimmter Teil der Entscheidung zur Einziehung von Vermögenswerten wurde jedoch aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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