BGH, Beschluss vom 2023-02-08 - 6 StR 525/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum08.02.2023
- Aktenzeichen6 StR 525/22
In diesem Gerichtsurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Strafmaß für einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten aufgehoben wird. Die Feststellungen des Landgerichts bleiben jedoch bestehen, sodass es in einem neuen Verfahren um die Strafhöhe geht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26