BGH, Beschluss vom 2023-01-26 - V ZR 205/21
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.01.2023
- AktenzeichenV ZR 205/21
Das Gericht hat entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen einen vorherigen Urteil des Landgerichts München zurückgewiesen wird. Es gibt keine grundsätzlichen Fragen, die eine erneute Entscheidung nötig machen.
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