BGH, Beschluss vom 2023-02-14 - 5 StR 506/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum14.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 506/22
In diesem Fall haben zwei Angeklagte Revision gegen ein Urteil eines Landgerichts eingelegt. Das Gericht hat die Angeklagten wegen Betrug verurteilt, und die Revisionen wurden als unbegründet abgewiesen.
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